406
Die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz hat heute eine Allgemeinverfügung zur Eindämmung des Coronavirus in Hamburg veröffentlicht.
Demnach ist der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen untersagt. Dies gilt zunächst bis zum 30.04.2020. Die Einzelheiten zu der Verfügung entnehmt Ihr den Verlinkungen.
Sportbetrieb auf allen Sportanlagen untersagt
Die geplanten Hamburger Doppelmeisterschaft vom 25.-26.04.2020 müssen wir daher absagen.
Erhard Hänel, Sportwart